Treppen-Fachbegriffe
In einer (Treppen)Sprache sprechen heißt: Technische Regeln, die sich im Laufe von Jahrhunderten an Erkenntnissen im Treppenbau entwickelt haben, sind unabhängig vom Grundriss und der Bauweise.
Immer wiederkehrende Irrtümmer durch regional verschiedene Formulierungen können durch die genormten Begriffe ausgeräumt werden. (Laut DIN 18064/5)
Anforderungen
Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung Treppe aufgeht. Zwischen Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der die Tiefe von mindestens einer Türbreite haben soll. Der Stufenabstand zur Wand ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich festgelegt.
Auftrittsbreite
Die Auftrittsbreite ist das horizontale Maß von Stufenvorderkante zu Stufenvorderkante.
Brandschutz
Die Anforderungen an den Brandschutz sind in den Bundesländern verschieden geregelt.
In Sachsen dürfen Holztreppen in Gebäuden mit nicht mehr als 3 Vollgeschossen oder innerhalb von Wohnungen eingebaut werden.
Durchgangshöhe
Sie muss im Lichten senkrecht gemessen, über den Vorderkanten der Stufen und Podesten bis zu den Unterkanten darüberliegender Bauteile mindestens 200cm betragen.
Gewendelte Treppen
Dies sind 90 - 270°. gewinkelte Treppen mit schräg aufgefächerten Stufen in den Eckbereichen.
Laufbreite (nutzbare)
Laufbreite ist das Maß zwischen Wand und Handlauf. Die Treppe sollte in Einfamilienhäusern mindestens 80cm sein, auf jeden Fall aber in einer Breite ausgeführt werden, die einen Transport von Möbeln oder auch einer Krankentrage zulassen.
Lauflänge
Die Treppenlauflänge ist das Maß von der Vorderkante Antrittsstufe bis Vorderkante Austrittsstufe und wird im Grundriss an der Lauflinie gemessen.
Lauflinie
Die Lauflinie ist eine gedachte Linie, die den üblichen Weg einer Treppe angibt. Die zeichnerische Darstellung im Grundriss gibt die Laufrichtung der Treppe an
Schallschutz
Nach DIN 4109 wird ein Mindesttrittschallschutz für Einfamilien-Reihenhäuser < 10dB gefordert. Durch eine Trennung der Konstruktionsteile mit Gummi oder dgl. wird die Schallübertragung verringert.
Standsicherheit
Die Standsicherheit von Treppen muß statisch nachgewiesen werden.Nach DIN 1055 sind für Treppen in Wohngebäuden Verkehrslasten von 3,5kN/qm. Trittstufen ohne Setzstufen sind für eine Einzellast in Wohngebäuden in ungünstiger Stellung mit 1,5kN/qm zu bemessen. In Höhe der Geländerholme sind horizontale Lasten anzunehmen: in Wohngebäuden 0,5kN/qm.
Steigungsverhältnis
Das Steigungsverhältnis bestimmt die sichere und bequeme Begehbarkeit einer Treppe. Es ist das Verhältnis von der Steigungshöhe zur Auftrittsbreite. Das Steigungsverhältnis wird bestimmt durch die Schrittlänge eines erwachsenen Menschen (ca. 61 - 64cm). Zur Festlegung des günstigsten Steigungsverhältnisses mit geringstem Energieraufwand gilt die Formel:
2 · h + t = 63 = 1 Schritt.
Weiteres siehe Laufkomfort
Stufenbreite
Die Stufenbreite setzt sich aus Auftrittsbreite und Unterschneidung zusammen, wobei die Auftrittsbreite von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Vorderkante der folgenden Treppenstufe reicht.
Unterschneidung/Stufenüberstand
Die Unterschneidung ist das Maß, um das die Vorderkante einer Stufe über die Breite der Trittfläche der darunterliegenden Stufe vorspringt.
Sowohl Treppen ohne Setzstufen als auch Treppen mit Auftritten < 26cm -gemessen in der Lauflinie- sind um mindestens 3cm zu unterschneiden.
Treppensteigung
Stufenhöhe/Treppensteigung ist das Maß von Stufenoberkante zu Stufenoberkante.
Weiteres siehe Laufkomfort
Im allgemeinen gelten folgende Stufenhöhen:
Freitreppen in Gärten 14 - 16cm
Treppen in Einfamilienhäusern 14 - 20cm
Dach- und Kellertreppen bis 21cm
Die günstige Normalsteigung ist von 18 - 19cm.
Toleranzen
Die zulässigen Toleranzen sind in der DIN 18065 geregelt.